Ethik-Kommission der Universität Zürich
Aufgaben
Mit dem § 66 der Universitätsordnung wurde am 19. Mai 2000 die Ethik-Kommission der Universität Zürich ins Leben gerufen. Ihr Zweck ist laut Beschluss der Universitätsleitung "die Unterstützung der Angehörigen der Universität bei der Wahrnehmung von ethischer Verantwortung in Forschung und Lehre", "die Förderung der ethischen Bewusstseinsbildung innerhalb der universitären Öffentlichkeit" sowie "die Vertretung ethischer Sachanliegen gegenüber der ausseruniversitären Öffentlichkeit". Die Ethik-Kommission setzt sich zusammen aus 7 Fakultätsvertretern/-innen, den drei Vertretern der Trägerinstitute des Ethikzentrums, 2 Privatdozenten/-innen, 2 Assistierenden und 3 Studierenden.
Aktuelle Besetzung der Ethik-Kommission
Eine der vorrangigen Aufgaben der Kommission ist es, Hilfestellung
zu bieten für die "Entwicklung von curricula und die Integration
ethischer Problemstellungen in die Lehre". Dazu kann sie im Jahr 8
Lehrauftragsstunden vergeben, also im Schnitt pro Semester 4. Die
Vergabe ist an die Bedingung geknüpft, dass die Fakultäten zu jeder von
der Kommission vergebenen Lehrauftragsstunde aus eigenen Mitteln 1
Lehrauftragsstunde hinzugeben, so dass jeweils ein zweistündiger
Lehrauftrag zustande kommt. Die Fakultäten sind von der Kommission
herzlich eingeladen, regelmässig Anträge zugunsten innovativer
Lehrveranstaltungen mit ethischer Relevanz zu stellen. Das
Lehrauftragsangebot sollte Veranstaltungen umfassen, die bei den
Studierenden das Interesse an den ethischen Aspekten des eigenen
Studienfachs wecken und eine kritische Auseinandersetzung fördern.
Darüber hinaus ist die Kommission auch ein Ort, an dem kontroverse Fragen des Ethos der Universität und problematische Entwicklungen in einzelnen Wissenschaften diskutiert werden können. Sie kann mit finanzieller Unterstützung der Universitätsleitung zu diesem Zweck Veranstaltungen durchführen. Über aktuell vorgesehene Veranstaltungen informiert sie rechtzeitig. Informationen, Hinweise und Vorschläge zu einem in diesem Sinn öffentlichen Diskurs nimmt die Kommission gerne entgegen. Zu ihren Kompetenzen gehört vorrangig die Unterstützung der binnenethischen Kultur der Universität, hingegen nicht die ethische Kontrolle oder Sanktion von Wissenschaftlern oder Instituten. Ebenfalls ist die universitäre Ethik-Kommission nicht zuständig für die Beurteilung von Forschungsprojekten.
Forschungsvorhaben im 'humanen und ausserhumanen Bereich' werden von den Kantonalen Ethik-Kommissionen geprüft und bewilligt.
