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Ethik-Zentrum

Ethik-Kommission der Universität Zürich

Aufgaben

Mit dem § 66 der Universitätsordnung wurde am 19. Mai 2000 die Ethik-Kommission der Universität Zürich ins Leben gerufen. Ihr Zweck ist laut Beschluss der Universitätsleitung "die Unterstützung der Angehörigen der Universität bei der Wahrnehmung von ethischer Verantwortung in Forschung und Lehre", "die Förderung der ethischen Bewusstseinsbildung innerhalb der universitären Öffentlichkeit" sowie "die Vertretung ethischer Sachanliegen gegenüber der ausseruniversitären Öffentlichkeit". Die Ethik-Kommission setzt sich zusammen aus 5 Leitende des Ethik-Zentrums ex officio, 7 Fakultätsvertretern/-innen,  2 Vertreter Privatdozenten/-innen, 2 Vertreter Assistierende und 3 Vertreter Studierende und 2 Vertreter des administrativ-technischen Personals. Ein Gremium, bestehend aus dem Vorsitzenden und den vier Leitenden des Ethik-Zentrums, übernimmt die Gesamtleitung der Ethik-Kommission. Der/Die Vorsitzende ist für den prozeduralen Ablauf verantwortlich.

Aktuelle Besetzung der Ethik-Kommission

Eine der vorrangigen Aufgaben der Kommission ist es, Hilfestellung zu bieten für die "Entwicklung von curricula und die Integration ethischer Problemstellungen in die Lehre". Dazu kann sie im Jahr 8 Semsterwochenstunden vergeben, also im Schnitt pro Semester 4. Die Vergabe ist an die Bedingung geknüpft, dass die Fakultäten/Institute zu jeder von der Kommission vergebenen Semesterwochenstunde aus eigenen Mitteln 1 Semesterwochenstunde hinzugeben, so dass jeweils ein zweistündige Lehrveranstaltung zustande kommt. Die Fakultäten/Institute sind von der Kommission herzlich eingeladen, regelmässig Anträge zugunsten innovativer Lehrveranstaltungen mit ethischer Relevanz zu stellen. Das Lehrangebot sollte Veranstaltungen umfassen, die bei den Studierenden das Interesse an den ethischen Aspekten des eigenen Studienfachs wecken und eine kritische Auseinandersetzung fördern.

Gesuche für den Antrag einer Semesterwochenstunde im Herbstsemester müssen bis zum 1. Dezember des vorhergehenden Jahres eingereicht werden, Gesuche für Lehraufträge im Frühlingssemester bis zum 20. Mai des vorhergehenden Jahres.

Gesuch (PDF, 88 KB)

Darüber hinaus ist die Kommission auch ein Ort, an dem kontroverse Fragen des Ethos der Universität und problematische Entwicklungen in einzelnen Wissenschaften diskutiert werden können. Sie kann mit finanzieller Unterstützung der Universitätsleitung zu diesem Zweck Veranstaltungen durchführen. Über aktuell vorgesehene Veranstaltungen informiert sie rechtzeitig. Informationen, Hinweise und Vorschläge zu einem in diesem Sinn öffentlichen Diskurs nimmt die Kommission gerne entgegen. Zu ihren Kompetenzen gehört vorrangig die Unterstützung der binnenethischen Kultur der Universität, hingegen nicht die ethische Kontrolle oder Sanktion von Wissenschaftlern oder Instituten. Ebenfalls ist die universitäre Ethik-Kommission nicht zuständig für die Beurteilung von Forschungsprojekten; siehe dazu

Forschungsvorhaben an und mit Menschen

Tierversuchsanträge und Bewilligungen

 

Kanontale Ethik-Kommissionen

Forschungsprojekte mit Menschen

Kantonale Bewilligung für Tierversuche

 

Weiterführende Informationen

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